19. Jahrestagung der Rudolf-Bultmann-Gesellschaft für Hermeneutische Theologie e.V.

  • Livia Stiller (Teilnehmer*in)

Aktivität: Wissenschaftliche VeranstaltungenTeilnahme an ...

Beschreibung

Die Rudolf-Bultmann-Gesellschaft für Hermeneutische Theologie diskutierte auf ihrer 19. Jahrestagung Konkretionen schöpfungsgemäßen Lebens

„Gerechtigkeit leben – Konkretionen des Glaubens in der gegenwärtigen Welt“, das war das Thema der 19. Jahrestagung der Rudolf-Bultmann-Gesellschaft für Hermeneutische Theologie e.V. vom 20. bis 22. Februar 2017 in der Evangelischen Tagungsstätte Hofgeismar bei Kassel. Das Thema war die Weiterführung der Jahrestagung 2016 „Gerechtigkeit verstehen“, bei der theologische, philosophische und hermeneutische Perspektiven des Gerechtigkeitsbegriffs im Mittelpunkt standen.

„Wo Gerechtigkeit verstanden wird, da drängt sie schon in die Wirklichkeit, in das Leben selbst“, erklärte der Vorsitzende der Rudolf-Bultmann-Gesellschaft, der Tübinger Neutestamentler Prof. Dr. Christof Landmesser, in seiner Begrüßung vor 70 Teilnehmenden aus Wissenschaft und Kirche im Synodensaal des neu renovierten Tagungszentrums. Gelebte Gerechtigkeit meine „genau diese Konkretion von verstandener Gerechtigkeit, die im Leben eines Menschen vollzogen wird und sich so in der Welt ereignet“. Gerechtigkeit „ändert das Leben, sie bestimmt die Existenz, sie gestaltet die Welt. Wo Gerechtigkeit nicht ist, da entstehen Not, Angst, Krieg, Flucht, soziale Ausgrenzung, der Blick in unsere Welt lehrt uns dies täglich auf bedrängende Weise.“ Landmesser verwies auf die Flüchtlingslager in Afghanistan und im Irak, auf die Bilder aus Aleppo und auf die Menschen, die über das Mittelmeer zu fliehen versuchen: „Viele schaffen es nicht, ungenannte Menschen, niemals kehren sie wieder“. Verstecktere Ungerechtigkeiten gebe es in den Familien, den engsten Beziehungen, im Geschäftsleben, an den Universitäten und in den Kirchen. Landmesser: „Auch für all diese Phänomene erhoffe ich mir von dieser Tagung einen geschärften Blick. Aber vor allem wünsche ich mir einen freien Blick, welche Räume uns die Gerechtigkeit schafft im Leben. Ich erhoffe mir, dass wir zumindest an manchen Stellen eine neue Idee von Gerechtigkeit erhalten, einen Schuss Phantasie, wie wir der Gerechtigkeit Raum schaffen können, die Lust darauf, ein Leben in Gerechtigkeit mit zu gestalten. Denn wo Gerechtigkeit wirklich ist, da ist das von Gott, dem Schöpfer, gewollte Leben auch.“

Verwirklichung der Königsherrschaft Gottes

Im Umgang mit dem Neuen Testament hat man „in einem hermeneutischen Prozess die Gegenstände, Äußerungen und Handlungen wahrzunehmen (…), die im Diskurs um die gesellschaftliche Ordnung einen Standpunkt beziehen“. Das war die Ausgangsthese des Eröffnungsvortrags der Tagung „Soziale Gerechtigkeit und ihre politische Verwirklichung im Neuen Testament“ des Marburger Professors für Neues Testament Lukas Bormann. In ausführlichen Beweisgängen wies Bormann auf, dass die neutestamentlichen Texte „von einem Standpunkt her sprechen, der die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit miteinschließt, der Distanz zur Macht der Welt hält, vom Besitz die größeren Gefahren ausgehen sieht und schließlich für die gleichberechtige Teilhabe derjenigen, die am Rand stehen, eintritt“. Die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit werde „jeweils als Bestandteil der Verwirklichung der Königsherrschaft Gottes verstanden“.

Wird im lukanischen Schrifttum der Ausgleich zwischen Arm und Reich als Ausdruck der Umkehr des exemplarischen Einzelnen zur Wiederherstellung Israels verstanden, bezieht sich nach Bormann die paulinische Ethik auf die Gemeinde, die sich in Distanz zur Welt halten und in ihrem ethischen Verhalten an die Ethik der Synagoge anknüpfen soll. Für die übrigen Schriften des Neuen Testaments ist soziale Gerechtigkeit ein Thema der Binnenethik. So werde im Johannesevangelium das Liebesgebot „auf die innergemeindliche Bruderliebe konzentriert, wenn nicht gar beschränkt“. Die Johannesoffenbarung denke ihre politischen Optionen konsequent durch und enthalte „zweifellos die schärfste explizite Kritik an der Wahrnehmung der politischen Macht in der Mehrheitsgesellschaft“. Die Vorstellung vom machtvollen Eingreifen Gottes werde bis zum Pantokratorbegriff gesteigert.

Warnung vor Überdehnung

Vor einer Überdehnung des Gerechtigkeitsbegriffs, wie sie in der aktuellen politischen Diskussion zu beobachten sei, warnte Professor Dr. Rochus Leonhardt, Leipzig, in seinem Vortrag „Gerechtigkeit. Zur Gefahr der Überdehnung eines sozialethischen Zentralbegriffs“. Eine solche Beschwörung des Gerechtigkeitsideals, so der Systematiker, drohe „den Gerechtigkeitsbegriff seiner sozialethischen Signifikanz dadurch zu berauben, dass sie einerseits illusionären Utopismus nährt und andererseits Enttäuschungserfahrungen produziert“.

Beim heutigen Gerechtigkeitsverständnis handelt es sich, so Leonhard, „ um eine die kategoriale Differenz zwischen iustitia Dei und iustitia hominis abblendende – und insofern säkularisierte – Radikalisierung des Ansatzes von Zwingli“, bei dem die Differenz zwischen göttlicher und menschlicher Gerechtigkeit eine lediglich quantitative gewesen sei. Dabei entstehe die Überdehnungsgefahr, „wenn eine normative Weltwahrnehmung (es soll gerecht zugehen) nicht mehr begleitet ist von einer empirischen Weltwahrnehmung, die die Aporien und Grenzen gerechtigkeitsfördernden menschlichen Handelns präsent hält“. Als Beispiel nannte Leonhard die aktuelle Forderung nach vollständiger Inklusion im Regelschulbereich, die in den deutschen Bundesländern nicht praktikabel sei. Der Bochumer Sozialethiker Uwe Becker habe in diesem Zusammenhang dafür plädiert, die Leistungszentriertheit der Bildungsinstitutionen überhaupt aufzugeben. Leonhard: „Die Gerechtigkeitssprödigkeit der Realität soll also durch eine umfassende Transformation der Wirklichkeit überwunden werden.“ Nach Martin Luther gelte jedoch: „Die Werke, in denen dieses Welthandeln besteht, gefallen Gott, sofern sie im Glauben wurzeln, der sich in ihnen manifestiert. Aber sie können niemals schlechthin perfekt sein, vielmehr partizipieren sie notorisch an der Nicht-Perfektibilität des Menschen in seiner faktischen Handlungswelt.“

Luther und die „gemeine Regel“ der Kaufleute

Näher beschrieb Luthers Position die Bonner Kirchenhistorikerin Professorin Dr. Ute Mennecke mit ihrem Vortrag „Kann im Kaufmannsstand Gerechtigkeit gelebt werden? Luthers Interpretation der Lehre vom iustum pretium“. Grundsätzlich sei „der Begriff der Gerechtigkeit (…) für Luther als Bezeichnung des ethischen guten Handelns des Menschen nahezu unbrauchbar“. Gerecht ist der Mensch vor Gott im Glauben, weil Gott ihm seine Gerechtigkeit zuspricht, dem Gerechtsein aus Glauben soll jedoch ein Handeln aus Liebe entsprechen.

Ausgehend von Luthers Kleinem und Großem Sermon vom Wucher (1519 und 1520) und seiner Schrift „Von Kaufshandlung und Wucher“ (1524) schilderte Mennecke die grundsätzliche Ablehnung Luthers von Kreditgeschäften. Gemäß der Bergpredigt habe Luther die Bereitschaft des Christen zur Selbstlosigkeit und zum Verzicht auf den Eigennutz gefordert. Schon immer habe für Kleriker ein Zinsverbot gegolten, seit dem 9. Jahrhundert sei es auch auf die Laien ausgeweitet worden. Während später jedoch „die aktuelle Diskussion eher dahin tendierte, das Zinsverbot endgültig abzuschaffen, will Luther es in seiner Radikalität als richtig, sachgemäß, darstellen und einfordern.“

Kritisiert habe Luther auch die „gemeine Regel“ der Kaufleute „Ich mag meine wahr so thewr geben alls ich kann“. Vielmehr habe zu gelten: „´So theur…wie ich soll oder wie recht und billig ist´. Denn beim Kaufen und Verkaufen übe der Mensch ein Werk gegen seinen Nächsten, und deshalb müsse dabei auch beachtet werden, dass man dem Nächsten nicht schade“. Bei der Berechnung seines Lohnes soll der Kaufmann „von dem ausgehen, was ein Tagelöhner pro Tag verdient, und dann den Faktor Mühe und Gefahr hinzunehmen“. Die Kirchenhistorikerin betonte, „dass Luther hier eine Berufsethik begründet“. Es gehe „um das Handeln in einem Beruf, von dem einer mit seiner Familie angemessen leben muss“. Die christliche Selbstlosigkeit , die Luther in den Wuchersermonen verlangt habe, könne hier nicht uneingeschränkt eingefordert werden.

Die ausgeklammerte Gerechtigkeitsthematik

„Querschnittsthemen wie Gerechtigkeit fordern (…) die praktische Theologie heraus, ihr traditionelles, pastoral-theologisch ausgerichtetes Verständnis zu überdenken und inhaltlich orientierte Fragestellungen verstärkt aufzunehmen.“ Das erklärte der Professor für Praktische Theologie und Diakoniewissenschaft und Direktor des Diakoniewissenschaftlichen Instituts an der Universität Heidelberg Dr. Johannes Eurich in seinem Vortrag über „Gerechtigkeit in Praktisch-theologischer Perspektive“. Das Thema werde inhaltlich in unterschiedlichen kirchlichen Handlungsfeldern bearbeitet, sei aber noch nicht „in der Breite der praktisch-theologischen Diskussion angekommen“.

So sei in neueren Grundlagenwerken der Praktischen Theologie die Gerechtigkeitsthematik vollständig ausgeklammert, in Predigten dominierten „individualistisch verengte Aufforderungen zu gerechtem Handeln, welche die institutionellen Aspekte desselben abblenden und für die angesprochenen Hörenden eine Überforderung darstellen dürften“. Eurich schlug demgegenüber vor: „Die in der Ethik diskutierten Gerechtigkeitskonzepte bieten Schnittflächen zur Praktischen Theologie und können zugleich als Horizont für die praktisch-theologische Diskussion fungieren.“

Der Referent beschrieb mit Beispielen die Funktion des Gerechtigkeitsbegriffs in den Bereichen Bildung und Diakonie sowie im Leitungshandeln der Kirche. Etwa in der Frage des „Dritten Wegs“ bei den Rechten kirchlicher MitarbeiterInnen oder bei der Inklusionsthematik in evangelischen Schulen und bei kirchlichen Veranstaltungen: „Im Kern geht es darum, wie der Fokus auf die Selbst-Erhaltung der Organisation Kirche mit der funktionalen Ausrichtung auf die Inklusion randständiger Menschen vereinbart werden kann.“ Es komme darauf an, „dass sich die Kirche als Akteurin in gesellschaftlichen Fragen nicht zurücknimmt, sondern ihre Potenziale zur Weiterentwicklung einer sozial gerechteren Gesellschaft wahrnimmt“.

Keine Gerechtigkeit ohne Wahrheit

Für den Probst der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Dr. Christian Stäblein, Berlin, wird Gerechtigkeit als kirchlicher Auftrag konkret „in dem, was wir heute Beteiligungs- und in gutem Sinne Befähigungsgerechtigkeit nennen. Also Bildung, Teilhabe.“ In seinem Vortrag „Kein Läuten in Unterleuten? – Kirche zwischen der Sonne der Gerechtigkeit und dem Meer der Perspektiven“ schilderte Stäblein anhand des Romans „Unterleuten“ der Schriftstellerin Juli Zeh, den Kosmos eines fiktiven Dorfes in Brandenburg, „ in dem die Menschen sich gegenseitig zu Grunde richten“, wo jeder „seine Gebote“ hat, die Kirche nicht vorkommt und „die Auflösung von Wahrheit und Gerechtigkeit“ stattfindet. Stäblein: Wenn es „keine Wahrheit jenseits der Perspektiven“ gebe, „ da kann es - so scheint es - erst recht keine Gerechtigkeit mehr geben.“ Und: „Die Menschen haben nach Jahrzehnten der forcierten Säkularität womöglich vergessen, dass sie Gott vergessen haben.“

Allerdings werde mit Kirche noch „Verteilungsgerechtigkeit, Distributionsgerechtigkeit, ihr Anspruch, ihre Durchsetzung, ihre Verteidigung“ verbunden. Auch der Probst mahnte jedoch im Blick auf den Gerechtigkeitsbegriff Martin Luthers: „Es ist stets einfacher, Institution der Gerechtigkeit zu sein, bzw. sich als solche zu wähnen, und diese vermeintlich austeilen zu können, als selbst auf Gerechtigkeit – auf fremde Gerechtigkeit – angewiesen zu sein.“ Entscheidend sei die Unterscheidung zwischen iustitia aliena und der iustitia actualis „wenn aus der Kirche nicht bloß eine Agentur für menschliche Hilfe und Gerechtigkeitsausgleich werden soll, so wichtig letzteres auch sein mag“. Der Verlust gesellschaftlicher Relevanz der Kirchen hänge „womöglich auch an einer vorschnellen Anknüpfung an der vermeintlich alleinrelevanten Kategorie von praktischer, erworbener, umzusetzender, zu verteilender menschlicher Gerechtigkeit, iustitia civilis actualis“.

Das zweispurige Strafrecht

Die Möglichkeiten menschlicher Gerechtigkeit beleuchtete abschließend der Professor für Kriminologie, Straf- und Sanktionenrecht Dr. Jörg Kinzig in seinem Vortrag „Strafgerechtigkeit und strafrechtliche Sanktionen“. Der Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Tübingen vermerkte: „Über „Strafgerechtigkeit“ oder die Findung einer gerechten Strafe scheinen sich die Strafjuristen in ihrem Berufsalltag nicht übermäßig Gedanken zu machen“, die gerechte Strafe sei kein „terminus technicus“ des Strafgesetzbuchs.

Kinzig der einen Überblick über die in Deutschland möglichen Sanktionen Freiheits- und Geldstrafen sowie das Fahrverbot als „Nebenstrafe“ gab, erklärte: „Der weitgehende Verzicht auf kurze Freiheitsstrafen und die vielen Geldstrafen dürften dazu beitragen, dass sich in Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten nur relativ wenige Menschen in den Gefängnissen befinden.“ Kinzig sprach von einem „zweispurigen Strafrecht“: die eine Spur bestehe aus den Strafen, die andere aus Maßregeln der Besserung und Sicherung. Als Zweck der Strafe stehe der präventive Rechtsgüterschutz im Vordergrund.

Ausgangspunkt der Strafzumessung sei die Schuld des Täters, wobei sich allerdings bei der Bestimmung des Verhältnisses von Schuld und Strafe in der Praxis nur Näherungswerte ergeben können. Kritisch äußerte sich der Jurist über große regionale Ungleichheiten in der Strafzumessung sowie über das „scharfe Schwert“ der Sicherungsverwahrung. Es handele sich dabei „um eine Haft für (noch?) nicht begangene Straftaten“, die „ im Wesentlichen auf einer unsicheren Gefährlichkeitsprognose“ basiere und auf der „bloßen Annahme“, dass diese Person „nach dem Ende ihres Strafvollzugs, in Freiheit entlassen, wieder schwer rückfällig würde“.

Die gesamttheologische Verantwortung der Bultmannschule: Ein Rückblick auf 90 Jahre

In einem dem Rückblick gewidmeten Abend stellte der Münsteraner Kirchenhistoriker Professor Dr. Konrad Hammann in einem detailreichen, auf umfangreiches Quellenmaterial gestützten Vortrag die Anfänge der „Alten Marburger“ vor 90 Jahren dar. Hammann, der u.a. mit einer Biographie über Rudolf Bultmann hervorgetreten ist, hob hervor, dass die Alten Marburger „ihre Themen von Anfang an in gesamttheologischer Verantwortung, nicht etwa auf die Ermittlung historischer Richtigkeit reduziert, und im beständigen Bezug auf die Gegenwartsbedeutung des christlichen Glaubens“ behandelt haben.

Die Initiative zur Einrichtung der (erst später so genannten) Alten Marburger ging, so Hammann, nicht von Bultmann aus, „sondern von einigen seiner Schüler, die sich nach dem von ihnen bestandenen Fakultätsexamen im Oktober 1926 mit Bultmann im Marburger Schlosscafé zu einer kleinen Feier ihres Studienabschlusses trafen“ und den Wunsch äußerten sich auch künftig mit ihrem Lehrer zur theologischen Arbeit zu treffen.1927 fand die erste Tagung der neuen theologischen Arbeitsgemeinschaft, die bis 1936 noch keinen festen Namen hatte, in Marburg statt. Der Intention der theologischen Arbeit Bultmanns kam das entgegen. Hammann: „Für die Feststellung allgemeiner Wahrheiten oder bloßer Lehrsätze war ein kommunikativer, ergebnisoffener Austausch mit anderen Theologen nicht erforderlich, für eine Theologie, die sich um die Klärung des inneren Zusammenhanges von Glauben und verstehen mühte, hingegen sehr wohl.“ Bultmann habe den Austausch mit seinen früheren Seminarteilnehmern als „sehr wertvoll“ für sich selbst und als förderlich für seine Schüler betrachtet. Ausführlich beschrieb Hammann auch die späteren Auseinandersetzungen Bultmanns mit Karl Barth über die natürliche Theologie und das Verhältnis von Philosophie und Theologie, in deren Verlauf Barth ein zugesagtes Referat auf der Marburger Tagung 1930 kurzfristig absagte.

Der Kirchenhistoriker betonte, dass die Alten Marburger dem Ziel der gesamttheologischen Verantwortung auch verpflichtet blieben, als sie 1949 auf Anregung von Ernst Fuchs und Günther Bornkamm ihre jährlichen Tagungen wieder aufnahmen.

Die alte „Norm“ der Tagungsprogramme

Dass der Kreis der Alten Marburger „der Zurüstung von Theologen für das Predigtamt dienen sollte“ unterstrich ergänzend der Berliner Pfarrer i.R. Dr. Bernd Wildemann, langjähriger Teilnehmer an den Tagungen und Gründungsmitglied der Rudolf-Bultmann-Gesellschaft für Hermeneutische Theologie e.V. Vor allem in der Nachkriegszeit sei durch den Teilnehmerkreis von Hochschullehrern, kirchenleitenden Persönlichkeiten, Pfarrern, Religionslehrern, aber auch Nichttheologen eine Verbindung von Wissenschaft und Praxis erreicht worden. Wildemann erinnerte daran, dass für den Ablauf der Tagungsprogramme lange Zeit ein exegetischer, ein systematischer und ein philosophischer Vortrag als „Norm“ gegolten habe. Später sei die Zahl der Vorträge und die Fachrichtungen erweitert sowie auch der Bereich der Kirchenleitung berücksichtigt worden, bis 1998 die Umwandlung des freien Arbeitskreises in die Rudolf-Bultmann-Gesellschaft für Hermeneutische Theologie e.V. erfolgte.
Zeitraum20 Feb. 201722 Feb. 2017
VeranstaltungstypKonferenz
OrtHofgeismar, DeutschlandAuf Karte anzeigen
BekanntheitsgradInternational