Die vorliegende Evaluierung der Familiengerichtshilfe (FGH) wurde vom Österreichischen Institut für Familienforschung an der Universität Wien (ÖIF) im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) durchgeführt. Die FGH wurde mit der Reform des Kindschafts- und Namenrechtsänderungsgesetzes (KindNamRÄG) 2013 als ein neues Instrument in Pflegschaftsverfahren eingeführt, mit der Zielsetzung kindschaftsrechtliche Verfahren zu verbessern. Im Rahmen der Evaluierung wurde eine quantitative Online-Erhebung unter Expert:innen, die in Pflegschaftsverfahren involviert sind sowie eine Online-Erhebung unter Eltern durchgeführt.
Grundlegendes Forschungsinteresse der Evaluierung war die Überprüfung der Zielsetzungen mit denen die FGH implementiert wurde, wobei der Fokus auf die Wahrung des kindlichen Wohlergehens im Rahmen von Pflegschaftsverfahren gelegt wurde. Zentrale Forschungsfragestellungen waren dabei u. a., ob und wie ein Verfahren zur Obsorge bzw. zur Regelung des Kontaktrechts das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen beeinflusst, welche Erfahrungen Expert:innen sowie Eltern mit der FGH gemacht haben und welchen Modifikationsbedarf sie in Bezug auf die FGH sehen. Die Beantwortung der Forschungsfragen erfolgte auf Basis der subjektiven Einschätzung der Respondent:innen. Mit den Online-Erhebungsinstrumenten gelangten Daten von 555 (N) Eltern und 725 (N) Expert:innen aus unterschiedlichen Berufsgruppen zur Analyse.