Abstract
1. EuGH: Behörden dürfen Kopftuch verbieten
Behörden dürfen ihren Beschäftigten verbieten ein Kopftuch oder andere religiöse Zeichen am Arbeitsplatz zu tragen, das hat der Europäische Gerichtshof EuGH heute entschieden. Ein belgisches Arbeitsgericht hatte den EuGH zuvor um Auslegung des EU-Rechts gebeten. Anlass war der Rechtsstreit einer muslimischen Gemeindebediensteten um ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz.
Behörden dürfen ihren Beschäftigten verbieten ein Kopftuch oder andere religiöse Zeichen am Arbeitsplatz zu tragen, das hat der Europäische Gerichtshof EuGH heute entschieden. Ein belgisches Arbeitsgericht hatte den EuGH zuvor um Auslegung des EU-Rechts gebeten. Anlass war der Rechtsstreit einer muslimischen Gemeindebediensteten um ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz.
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Verlag | Österreichische Rundfunk (Ö1) |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 28 Nov. 2023 |
ÖFOS 2012
- 505018 Religionsrecht
Schlagwörter
- Religionsfreiheit
- Menschenrecht
- EUGH
- Kopftuchverbot
- Arbeitsplatz
Zitationsweisen
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