Abstract
"Grüne" Anlageprodukte erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit bei Investoren. Doch was genau als "grün" bzw. "nachhaltig" gilt, ist oft Auslegungssache. Deswegen hat sich die Europäische Union mit dem European Green Deal vorgenommen, hier für mehr Klarheit zu sorgen. Auch derzeit ist etwas Vorsicht geboten, wenn Produkte als "grün" gekennzeichnet werden. Besonders euphorische Werbeaussagen können in Konflikt mit dem Lauterkeitsrecht geraten.
Originalsprache | Deutsch |
---|---|
Fachbuch | Der Standard |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 7 Juli 2022 |
ÖFOS 2012
- 505044 Gesellschaftsrecht
Schlagwörter
- CSRD
- Corporate Sustainability Reporting Directive
- Nachhaltigkeitsrecht