Jeder männliche getaufte Katholik kann im Konklave zum Papst gewählt werden und das Amt dann ausüben. Er wird zugleich Bischof von Rom.

Andreas Kowatsch (Redakteur*in)

Veröffentlichungen: Elektronische/multimediale VeröffentlichungWebpublikation

Abstract

Im Konklave kann grundsätzlich jeder getaufte katholische Mann zum Papst gewählt werden, da das Papstamt mit dem Bischofsamt von Rom verbunden ist. Auch Laien könnten gewählt und unmittelbar vor Amtsantritt zum Bischof geweiht werden. Die einzige Voraussetzung ist die gültige Taufe; Altersgrenzen bestehen nicht. Die Wahl basiert auf einer biblischen Legitimation über Petrus. Frühere Vetorechte weltlicher Herrscher, wie zuletzt 1903 durch Kaiser Franz Josef, bestehen heute nicht mehr. Die Wahl wird durch drei unabhängige Wahlhelfer kontrolliert. Papst Benedikt XVI. reformierte zuletzt das Wahlrecht: Es gilt eine Zweidrittelmehrheit, auch bei einer Stichwahl nach dem 34. Wahlgang – eine Abkehr von der früher möglichen einfachen Mehrheit.
OriginalspracheDeutsch
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2025

ÖFOS 2012

  • 603907 Kirchenrecht
  • 505018 Religionsrecht

Zitationsweisen