Abstract
Anlass für diesen Beitrag sind ein Erkenntnis des BVwG und ein Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission, die sich mit der Frage nach einer Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung auseinandersetzen. In beiden Fällen soll das maßgebliche Entscheidungskriterium für den nicht erfolgten beruflichen Aufstieg die (Nicht-)Zugehörigkeit zu einer politischen Partei gewesen sein. Auffallend ist die unterschiedliche Beweislastverteilung vor der B-GBK einerseits und im Dienstrechtsverfahren andererseits.
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Seiten (von - bis) | 94-98 |
| Fachzeitschrift | Arbeits- und SozialrechtsKartei (ASoK) |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2026 |
ÖFOS 2012
- 505001 Arbeitsrecht
- 505033 Antidiskriminierungsrecht
Zitationsweisen
- APA
- Author
- BIBTEX
- Harvard
- Standard
- RIS
- Vancouver