Abstract
Die Klauselrichtlinie ist einer der wichtigsten Bausteine des
EU-Privatrechts, jedoch divergiert ihre Umsetzung und
Auslegung in den Mitgliedstaaten beträchtlich. Trotz einer
Fülle von Vorabentscheidungen ist es dem EuGH bislang nicht
gelungen, eine einheitliche Anwendung sicherzustellen.
Hauptgrund dafür ist die gewählte Rechtsform der Richtlinie,
die den Mitgliedstaaten einen sehr großen Spielraum bei der
Umsetzung in nationales Recht lässt. Um Abhilfe zu schaffen,
schlägt der Beitrag eine Reform der Regelungen zur Kontrolle
missbräuchlicher Klauseln vor – und zwar in Form einer
Klauselverordnung. Dies wäre ein Beitrag zur Schaffung
gleicher Wettbewerbsbedingungen, hätte auch aus
Verbrauchersicht zahlreiche Vorteile und wäre ein wichtiger
Schritt zur weiteren Integration des Binnenmarktes.
EU-Privatrechts, jedoch divergiert ihre Umsetzung und
Auslegung in den Mitgliedstaaten beträchtlich. Trotz einer
Fülle von Vorabentscheidungen ist es dem EuGH bislang nicht
gelungen, eine einheitliche Anwendung sicherzustellen.
Hauptgrund dafür ist die gewählte Rechtsform der Richtlinie,
die den Mitgliedstaaten einen sehr großen Spielraum bei der
Umsetzung in nationales Recht lässt. Um Abhilfe zu schaffen,
schlägt der Beitrag eine Reform der Regelungen zur Kontrolle
missbräuchlicher Klauseln vor – und zwar in Form einer
Klauselverordnung. Dies wäre ein Beitrag zur Schaffung
gleicher Wettbewerbsbedingungen, hätte auch aus
Verbrauchersicht zahlreiche Vorteile und wäre ein wichtiger
Schritt zur weiteren Integration des Binnenmarktes.
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Seiten (von - bis) | 640-648 |
| Seitenumfang | 9 |
| Fachzeitschrift | Juristenzeitung |
| Ausgabenummer | 14 |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 21 Juli 2023 |
ÖFOS 2012
- 505003 Europarecht
- 505013 Privatrecht
- 505004 Finanzrecht
Zitationsweisen
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