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Abstract
Mittelalterliche Amts- und Kopialbücher fristen in der Forschung ein karges Dasein. Sie werden meist nur dann benützt, wenn sich zu einer Urkunde kein Original erhalten hat. Geprüft auf die Zuverlässigkeit der kopiert überlieferten Texte, haftet ihnen eine vielleicht zunächst auch berechtigte Skepsis an, nämlich die Frage nach der Authentizität des Inhalts. Auch ein Vidimus, also eine spätere Zweitausfertigung einer Urkunde, welches meist als Einzeldokument ausgestellt wurde, könnte eine Fälschung sein; wenn aber offenbar ganze Urkundenkompendien kopiert wurden, oder von einem vorhandenen, repräsentativen Kopialbuch eine Kurzfassung – zu welchem
Zweck auch immer – erstellt wurde, ist Vorsicht geboten. Warum eigentlich?
Ein Beweisstück ist eben ein Stück, ein im Streitfall vorzulegendes Dokument, und kein mündlicher Hinweis auf einen eventuell vorhandenen Eintrag in einem Buch. Oder doch? Hier verknüpfen sich zwei Vorstellung von Rechtssicherheit: Zum einen ist es der vorzulegende Vertrag im Geschäftsgang oder dessen Zweitschrift oder eine Notiz darüber auf einem Zettel, welche von einer Kanzlei und einem Amtsträger autorisiert wurden, zum anderen wird im kirchlich-klerikalen Bereich gern auf das Buch als Autorität verwiesen, weshalb Sammlungen von Rechtsvorschriften, Dekreten, Konstitutionen u. ä. angefertigt und für Entscheidungen herangezogen wurden oder
auch von Urkunden und Formeln.
Zweck auch immer – erstellt wurde, ist Vorsicht geboten. Warum eigentlich?
Ein Beweisstück ist eben ein Stück, ein im Streitfall vorzulegendes Dokument, und kein mündlicher Hinweis auf einen eventuell vorhandenen Eintrag in einem Buch. Oder doch? Hier verknüpfen sich zwei Vorstellung von Rechtssicherheit: Zum einen ist es der vorzulegende Vertrag im Geschäftsgang oder dessen Zweitschrift oder eine Notiz darüber auf einem Zettel, welche von einer Kanzlei und einem Amtsträger autorisiert wurden, zum anderen wird im kirchlich-klerikalen Bereich gern auf das Buch als Autorität verwiesen, weshalb Sammlungen von Rechtsvorschriften, Dekreten, Konstitutionen u. ä. angefertigt und für Entscheidungen herangezogen wurden oder
auch von Urkunden und Formeln.
Originalsprache | Deutsch |
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Seiten (von - bis) | 33-144 |
Fachzeitschrift | Beiträge zur altbayerischen Kirchengeschichte |
Jahrgang | 60 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2020 |
ÖFOS 2012
- 601012 Mittelalterliche Geschichte
- 601011 Kodikologie
- 601016 Österreichische Geschichte
- 601005 Europäische Geschichte
Schlagwörter
- Mittelalterlicher Fernbesitz
- Geistliche Grundherrschaft
- Ämterwesen
- Amtsbücher
- Prozessakten
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Krah, A., 10 Juni 2022Veröffentlichungen: Elektronische/multimediale Veröffentlichung › Webpublikation
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Freisinger Besitz in Niederösterreich zwischen Bischofsherrschaft, Herzögen von Österreich und der böhmischen Krone
Krah, A., 11 Dez. 2014, in: En route to a shared identity : sources on the history of central Europe in the digital age. S. 1-10 10 S.Veröffentlichungen: Beitrag in Fachzeitschrift › Artikel
Open Access -
Vom digitalen Faksimile zur Online-Edition. Das Projekt der Digitalisierung und Neuerschließung der wertvollsten Freisinger Amtsbücher im Bayerischen Hauptstaatsarchiv Digitale Unterlagen und Digitalisierung in den Archiven des Alpenraumes
Krah, A. & Kellner, S., 2010, Digitale Unterlagen und Digitalisierung in den Archiven des Alpenraumes, ArgeAlp-Fachtagung der Archivgemeinschaft der Alpenländer, 6. und 7. Mai 2010 in München. G. D. S. A. B. (Hrsg.). 1 Aufl. Neustadt a.d. Aisch, S. 149-164 (Archive in Bayern: Aufsätze, Vorträge, Berichte, Mitteilungen, Band 6).Veröffentlichungen: Beitrag in Buch › Beitrag in Konferenzband