Abstract
Art 6 MRK ordnet eine angemessene Verfahrensdauer für einen Prozess an und setzt damit einen zeitlichen Rahmen. Literatur und die Judikatur des OGH legen mitunter nahe, dass dieser zeitliche Rahmen auch zu Beschränkungen anderer Verfahrensrechte des Beschuldigten führen kann. Unter Zuhilfenahme der Judikatur des EGMR soll diese Annahme geprüft und anschließend die genaue Erwartung des EGMR an die Vertragsstaaten der MRK dargestellt werden. Im Zuge dessen wird auch die mit dem Verfahrensrecht verbundene Anwendung des § 285 Abs 2 StPO konkretisiert.
Original language | German |
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Pages (from-to) | 355-360 |
Journal | Österreichische Juristen-Zeitung (ÖJZ) |
Issue number | 8/2016 |
Publication status | Published - 16 Apr 2016 |
Austrian Fields of Science 2012
- 505023 Criminal procedural law
- 505006 Fundamental rights