TY - ADVS
T1 - Ar-Radd ʿalā man achlada ilā al-ard wa-dschahila anna al-idschtihād fī kulli ʿaṣrin fard (Zurechtweisung desjenigen, der der Erde zugewandt war und nicht wusste, dass die eigenständige Urteilsfindung in jeder Zeit eine Pflicht ist)
AU - Gad Makhlouf, Ahmed
PY - 2022/10/15
Y1 - 2022/10/15
N2 - Das Werk Ar-Radd ʿalā man achlada ilā al-ard wa-dschahila anna al-idschtihād fī-kulli ʿaṣrin fard (arabisch الرد على من أخلد إلى الأرض وجهل أن الاجتهاد في كل عصر فرض, DMG ar-Radd ʿalā man aḫlada ilā al-arḍ wa-ǧahila anna al-iǧtihād fī-kulli ʿaṣrin farḍ ‚Zurechtweisung desjenigen, der der Erde zugewandt war und nicht wusste, dass die eigenständige Urteilsfindung in jeder Zeit eine Pflicht ist‘) des islamischen Rechtsgelehrten Dschalāl ad-Dīn as-Suyūtī (1445–1505) behandelt eine wichtige Frage der islamischen Rechtstheorie, nämlich ob das Tor zum idschtihād nach der Etablierung der Rechtsschulen etwa um die Mitte des 4./10. Jahrhunderts geschlossen bzw. ob die Ausübung der eigenständigen Urteilsfindung ab dieser Zeit nicht mehr zulässig ist. In seiner polemischen Abhandlung wendet sich der Autor gegen die Opponenten der Auffassung eines Fortbestehens der eigenständigen Urteilsfindung (idschtihād) und hebt hervor, dass der idschtihād in jedem Zeitalter eine kollektive Pflicht der muslimischen Gemeinschaft ist. Die Nichterfüllung dieser Aufgabe führt, laut as-Suyūtī, zur Aufhebung der Scharia. Das Buch wurde im Jahr 888/1483 verfasst.
AB - Das Werk Ar-Radd ʿalā man achlada ilā al-ard wa-dschahila anna al-idschtihād fī-kulli ʿaṣrin fard (arabisch الرد على من أخلد إلى الأرض وجهل أن الاجتهاد في كل عصر فرض, DMG ar-Radd ʿalā man aḫlada ilā al-arḍ wa-ǧahila anna al-iǧtihād fī-kulli ʿaṣrin farḍ ‚Zurechtweisung desjenigen, der der Erde zugewandt war und nicht wusste, dass die eigenständige Urteilsfindung in jeder Zeit eine Pflicht ist‘) des islamischen Rechtsgelehrten Dschalāl ad-Dīn as-Suyūtī (1445–1505) behandelt eine wichtige Frage der islamischen Rechtstheorie, nämlich ob das Tor zum idschtihād nach der Etablierung der Rechtsschulen etwa um die Mitte des 4./10. Jahrhunderts geschlossen bzw. ob die Ausübung der eigenständigen Urteilsfindung ab dieser Zeit nicht mehr zulässig ist. In seiner polemischen Abhandlung wendet sich der Autor gegen die Opponenten der Auffassung eines Fortbestehens der eigenständigen Urteilsfindung (idschtihād) und hebt hervor, dass der idschtihād in jedem Zeitalter eine kollektive Pflicht der muslimischen Gemeinschaft ist. Die Nichterfüllung dieser Aufgabe führt, laut as-Suyūtī, zur Aufhebung der Scharia. Das Buch wurde im Jahr 888/1483 verfasst.
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