»…für die aufmerksamen Zuhörer eine Pein, für die unaufmerksamen ein Schlafmittel«: Funktionen des Protokolls im Disziplinarakt von öffentlich Bediensteten

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Abstract

Das Protokoll schreibt institutionell produzierte Wahrheit fest, verbürgt durch formale Vorgaben seiner Entstehung sowie die Kopräsenz der oder des Protokollierenden zum Ereignis. In diesem Beitrag wird erörtert, welche Rolle Protokolle in Disziplinarverfahren von öffentlich Bediensteten des frühen 20. Jahrhunderts spielten. Zunächst werden Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen den Gerichts- und Disziplinarverfahren erfasst, zumal das Disziplinarrecht ab 1914 auf Basis der Strafprozessordnung von 1873 modelliert wurde. Eine zentrale Frage ist, wie mit Protokollen aus Vorerhebungen im Prozess umgegangen wird – sollen sie in der mündlichen Verhandlung verlesen werden oder soll die befragte Person persönlich aussagen? Zudem braucht es für die Wahrheitsfindung mitunter mehr als protokollarisch festgehaltene sprachliche Äußerungen: auch Pläne, Gutachten und der »Augenschein« werden erfasst. Am Beispiel des Disziplinarfalls eines niederösterreichischen Bezirksbeamten aus den 1920ern, der eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs unflätig verunglimpft haben soll, wird gezeigt, mit welchen Mitteln hier eine Wahrheit produziert wurde, die eine Entscheidung in der Disziplinarsache erlaubte.
Original languageGerman
Title of host publicationDas Protokoll
EditorsPeter Plener, Niels Werber, Burkhardt Wolf
PublisherJ. B. Metzler
Pages111-127
ISBN (Electronic)978-3-662-66896-2
ISBN (Print)978-3-662-66895-5
Publication statusPublished - 2023

Publication series

SeriesAdminiStudies. Formen und Medien der Verwaltung
ISSN2730-9665

Austrian Fields of Science 2012

  • 601029 Social history
  • 601016 Austrian history

Keywords

  • Administrative history

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