Abstract
Die Aussage, dass irgendjemand oder irgendetwas unvergleichlich sei, birgt ein Paradoxon, weil sie auf einer Vergleichung beruht. In der Geschichte des öffentlichen Rechts wurde intensiv verglichen und auch dort war man der Ansicht, das europäische Völkerrecht sei ganz unvergleichlich – mit Folgen bis heute.
Translated title of the contribution | Nothing Compares 2 U. Oder doch?: Eine sehr kurze Geschichte der Vergleichung im Staats- und Völkerrecht |
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Original language | English |
Publisher | MPIL100 |
Media of output | Online |
Publication status | Published - 23 Nov 2023 |
Austrian Fields of Science 2012
- 505014 Legal history