Religiöse Konversion in Österreich als Asylgrund: Zum Urteil EuGH, 29. Februar 2024, C-222/22(Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen gegen JF)

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Abstract

Am 29. Februar 2024 beantwortete der EuGH durch ein Urteil in einem Vorabentscheidungsverfahren eine Frage, die im Rahmen eines Asylrechtsstreites in Österreich durch den VwGH als oberstes Verwaltungsgericht an den Gerichtshof herangetragen worden war. Konkret ging es um die Frage, wie § 3 Abs. 3 des österreichischen AsylG 2005 im Licht der unionsrechtlichen Vorgaben (Art. 5 Abs. 3 RL 2011/95) richtig zu interpretieren und zu vollziehen ist. Während diese Entscheidungen im konkreten Verfahren durch den VwGH noch ausstehen, war es Aufgabe des EuGH, über die korrekte Auslegung der unionsrechtlichen Bestimmung zu urteilen.
Original languageGerman
Number of pages7
JournalRecht und Religion
DOIs
Publication statusPublished - 13 Mar 2024

Austrian Fields of Science 2012

  • 505018 Religious law

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